2010-05-16

oder?

Von FLB @ 09:26 [ Default ]
Zeig mir deine Freunde und ich zeig dir deine Feinde.

2010-05-06

oder?

Von FLB @ 19:30 [ Default ]

EINE WAHRE GESCHICHTE, DIE ZWAR NICHT MIR PASSIERT IST, DIE ABER GERADE JETZT PASSIERT.

Offener Brief an die Presse über eine aussergewöhnliche Sachlage

 

Zu einem erneut geplanten Sicherungsentzug meines Führerausweises möchte ich Ihnen hier einen Einblick in meine Stellungnahme an die MFK Solothurn geben.

 

Was – Wann – Wie

 

Am 04.02.08 fahre ich auf meinem Arbeitsweg von Nunningen SO nach Stein AG aufgrund einer Unaufmerksamkeit in ein Kandelaber. Der Unfall passiert unmittelbar vor der Porte zum Firmeneingang, wo ein Lastwagen gewartet hat, dem ich zu viel Aufmerksamkeit schenkte und in der Folge zu früh abgebogen bin. Ich musste bei Regenwetter gleichzeitig die Gegenfahrbahn, eine einmündende Seitenstrasse mit Postautoverkehr sowie den Lastwagen vor der Porte im Auge behalten! Es gab nur Blechschaden, niemand wurde verletzt. An Ort und Stelle werde ich von der Polizei auf Alkohol, Drogen und Medikamente getestet, allesamt mit negativem Befund!

 

Die Polizei erstellt ein Unfallprotokoll, bei dem irrtümlicherweise der Zustand nach dem Unfall als der Zustand vor dem Unfall erfasst wird, weil ich im gleichen Gespräch auch erwähnt habe, dass ich mich schon vor Antritt der Fahrt ein bisschen unwohl gefühlt habe und dass mir kurz schwarz wurde vor den Augen (eben der Zustand unmittelbar nach dem Aufschlag auf den Kandelaber). Bis zu diesem Unfall bin ich 23 Jahre lang unfallfrei gefahren!

 

Zusammengefasst geht es hier um einen Unfall ausschliesslich mit Blechschaden, verursacht allein von einer Unaufmerksamkeit an einem kritischen Strassenpunkt, von einer Person mit einem einwandfreien Leumund, die noch am Unfallort auf Alkohol, Drogen und Medikamente negativ getestet wurde! Und trotzdem wurde in der Folge von der MFK Solothurn eine Haarprobe verlangt!

 

Und von diesem Zeitpunkt an bis zum heutigen Tage, begann für mich ein Spiessrutenlauf ohnegleichen! Verursacher: Die Motorfahrzeugkontrolle Solothurn als rechtlich ausführende und umsetzende Instanz sowie die die Verkehrsmedizin Zürich (Rechtsmedizin) in der Gutachterfunktion der Haarproben.

 

Fehler1: Blackout
Die Polizei erstellt ein Unfallprotokoll, bei dem irrtümlicherweise der Zustand NACH dem Unfall als der Zustand VOR dem Unfall erfasst wird. Dieses Unwohlsein und das „Schwarz vor den Augen“ aus dem Polizeirapport, wird von der MFK Solothurn neu interpretiert als „Blackout“; unter diesem vorgefassten Bericht veranlasst die MFK Solothurn eine verkehrsmedizinische Begutachtung durch das Institut für Rechtsmedizin, Abt. Verkehrsmedizin & klinische Forensik. Die behandelnde Ärztin stellt dann auch gleich in der Vorgeschichte fest, dass das Blackout (Interpretation der MFK Solothurn) als Unfallursache diskutiert werde resp. zu übernehmen sei; und konstruiert weitere Probleme!

 

 

 

Fehler2: Depressionen
Weil Eheprobleme (wer hat sie nicht?) bei mir offenbar zu einer depressiven Problematik geführt hätten, diagnostiziert ein zugezogener Psychiater auch gleich eine „mittelschwere depressive Episode bei mir“, just zum Zeitpunkt des Unfalls. Dazu brauchte er nur 2 Monate mit einer wöchentlichen Sitzung von knapp einer Stunde. Derselbe Psychiater ergänzt aber, Verlauf und Prognose seien gut und es zeige sich ein Rückgang der Beschwerden (…); zu einem späteren Zeitpunkt bestätigt er mir eine völlig intakte Psyche, mit der Empfehlung, mich wieder im Strassenverkehr zuzulassen.

 

Fehler3: Epilepsie
Am Tag nach dem Unfall gehe ich zur Hausärztin, ihre Befunde von Labor und EEG sind normal. Sie überweist mich zur Sicherheit an einen Neurologen. Dieser Neurologe untersucht mich kaum und doch stellt er eine „diskrete EEG-Störung“ fest; er verschreibt mir das Medikament Lamictal (2x50mg). Da ich mich absolut gesund fühle und mich weigere das Medikament zu nehmen, bemühe ich mich um eine zweite neurologische Untersuchung, diesmal im Unispital Basel. Dort heisst der Befund, „Beim Blackout vom Unfall habe es sich um einen erstmaligen Epilepsieanfall gehandelt, Medikamente und Therapien seien unnötig, sofern kein weiterer Anfall erfolgen würde.“ Da ich weiss dass ich kein Blackout vor und während dem Unfall hatte, war ich auch mit diesem Resultat nicht zufrieden und habe später erneut einen Neurologen besucht, diesmal für eine ausführliche und gründliche Untersuchung! Dieser gesamte Befund ist negativ, es gibt keinen pathologischen Befund, es gibt keinerlei Hinweise für zerebrale Übererregbarkeit und keinerlei Hinweise auf irgendwelche Defekte. Hätte ich mich jedoch dem ersten Befund gefügt und das Medikament Lamictal eingenommen ohne die Krankheit zu haben, so hätte das schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen können. Das wurde offenbar in Kauf genommen!

 

„Blackout“, Depressionen und Epilepsie wurden bis zur Widerlegung der Fachkräfte, in den Befunden der Verkehrsmedizin Zürich mit einbezogen und in den Beurteilungen der MFK Solothurn als real hingenommen!

 

Fehler4: Massiver Alkoholüberkonsum und nicht eingehaltene Alkoholabstinenz
Bis zum Unfall im Februar 08 trank ich ab und an einen Underberg nach dem Essen und unregelmässig zum Essen und am Abend gerne mal ein Glas Wein. Seit dem Unfall im Februar 08, insbesondere im gesamten Jahr 09 habe ich an tatsächlichem Alkohol lediglich ein Stück Kirschtorte, ein Schluck Sekt sowie ein paar Kirschstängeli zu mir genommen!
Obwohl ich also nicht trinke, auch nicht im Zeitraum von April bis September 09, in dem eine Alkoholabstinenz verlangt wurde, haben die Befunde für die Kopfhaarproben der Verkehrsmedizin Zürich erneut positive Resultate geliefert. Die Verkehrsmedizin Zürich hat 2 Haarproben getestet, eine in ihren eigenen Labors und eine hat sie nach Lausanne geschickt. Beide Haarproben der Verkehrsmedizin Zürich sind positiv auf Alkohol getestet worden. Da ich weiss dass ich nicht trinke, habe ich selber in der Rechtsmedizin Lausanne 2 eigene Proben für den besagten Zeitraum untersuchen lassen, eine Haarprobe und eine Schamhaarprobe, beide Resultate sind vollends negativ und widersprechen somit den beiden Kopfhaarproben von Zürich.

 

Trotzdem akzeptieren die Verkehrsmedizin Zürich und in der Folge auch die Motorfahrzeugkontrolle Solothurn  meine negativen Proben nicht und berufen sich auf die beiden eigenen positiven Proben. Die Resultate werden einfach so lange gebogen und gestutzt, bis sie am Ende ins amtliche Konzept passen.

 

Auch sämtliche Urinproben und Blutwerte zu allen Zeitpunkten seit dem Unfall 08 sind bezüglich Alkoholwerte negativ ausgefallen, was von Zürich wie Solothurn nicht einmal im Ansatz als ein Indiz für meine Unschuld interpretiert wurde.

 

 

 

Was wäre, wenn alle Probanden denen aufgrund einer Haarproben-Analyse Alkohol bescheinigt wird, drei zusätzliche Haarproben für denselben Zeitraum sowohl in Zürich als auch in einem anderen anerkannten Institut prüfen lassen würden? Ist es absolut sicher, dass bei allen Probanden alle drei Resultate übereinstimmen würden? Und wenn nicht, wie würde sich das auf die allgemeine Rechtslage auswirken?

 

Dass ich das Problem nicht erklären kann, wie Alkoholgehalt in meinen Haaren gemessen werden kann, ohne dass ich Alkohol zu mir nehme resp. trinke, macht mich erst mal zur Lügnerin; aber: Ich nehme keinen Alkohol zu mir! Die Rechtsmedizin Zürich hätte das labortechnische Knowhow um herauszufinden, wie dieses mein Problem entstehen kann, und ich habe auch schon auf meine einzige Erklärung dafür hingewiesen, dass ich lange Zeit ein stark alkoholhaltiges Haarwasser benutzte, bei welchem ich entgegen der Bedienungsanleitung die Haare nach der Anwendung nicht wieder gespült habe. Was auch immer es ist, es muss medizinisch erklärbar sein! Der medizinische Ehrgeiz, eine solche Problematik aufzulösen, verblasst offensichtlich neben den kommerziellen und juristischen Elementen einer Haaranalyse.

 

Dass ich auf den Führerschein angewiesen bin (wohne auf dem Land und habe 4 Kinder), dass ich von meinem Arbeitgeber - nebst einem tadellosen Führungszeugnis, bezüglich der Schichtarbeit die Notwenigkeit für meinen Führerausweis vorlegen könnte sowie eine Unbedenklichkeits-bescheinigung bez. nicht vorhandener Alkoholproblematik am Arbeitsplatz vorweisen könnte, wird nicht berücksichtigt, genau so wenig wie die Tatsache, dass ich den Verantwortlichen der MFK Solothurn und der Verkehrsmedizin Zürich nun seit dem Unfall im Februar 08 sage, dass ich nie übermässig Alkohol getrunken habe und seit dem Unfall gar keinen Alkohol trinke.

 

Selbst wenn ich trinken würde (was ich nicht tue!), so steht ausser Frage,
-       dass bei meinem Unfall im Februar 08 bei mir kein Alkohol festgestellt wurde,
-       dass ich noch nie mit Alkohol gefahren bin und dass ich noch nie in einer Verkehrskontrolle oder in einem anderweitigen Zusammenhang mit Alkohol im Blut angehalten wurde!

 

Ich werde permanent für etwas bestraft, das ich nicht getan habe!

 

Selbstverständlich hat der gesetzliche Verfahrensweg seine Richtigkeit. Tatsächlich aber kann es (wie in meinem Fall) passieren, dass die Rechtsprechung allein dem Gutachten folgt, ohne alle wesentlichen Parameter zu kennen oder zu berücksichtigen. Zurück bleibt ein Justizirrtum, der erst als solcher erkannt und anerkannt wird, wenn die entsprechenden Beweise vorliegen.

 

Der Punkt ist: Warum sollte ich mich schuldig bekennen, wenn ich unschuldig bin?

 


2010-04-25

Von FLB @ 19:20 [ Default ]

Es gibt etwa 8 Milliarden Menschen auf Erden.

Und ein paar Götter.

Und etwa eine Trilliarde Tiere (1 mit 18 Nullen).


2010-04-24

oder?

Von FLB @ 21:20 [ Default ]

Ab und an verirrt sich gesunder Menschenverstand in die Schweizer Amtsstuben.

Das kriegen wir auch noch in den Griff.


2010-04-18

oder?

Von FLB @ 15:38 [ Default ]

Die Religionen sind nur einen einzigen Schritt von sich selber entfernt.

Wie alles, was sich selber nur im Spiegel betrachtet.

Und erkennt.


2009-12-30

endstation

Von FLB @ 18:22 [ Default ]

danke fürs lesen

danke fürs denken

danke für die funken

wer bräuchte da noch flammen

wenn eure herzen brennen

denn

jedes brennende herz ist ein lichtschalter auf erden.


2009-12-07

Ferner...

Von FLB @ 21:53 [ Default ]
Frag nicht die Angst nach dem Weg zum Mut.

2009-12-06

Ferner...

Von FLB @ 21:30 [ Default ]
Der Esoteriker sucht (s)einen Weg selbst in der Wüste.

2009-12-02

Ferner...

Von FLB @ 20:23 [ Default ]
Das gilt nicht nur beim Fussball: Abgeben heisst nicht aufgeben, und Tore erhalten ist nicht schlimm, solange du mehr Tore schiesst als du erhältst.

2009-11-29

Ferner...

Von FLB @ 21:39 [ Default ]
Schweizerkreuzverhör in der AuslandPresse: Wer hat Angst vor dem Schwarzen Turm?

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