oder?
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EINE WAHRE GESCHICHTE, DIE ZWAR NICHT MIR PASSIERT IST, DIE ABER GERADE JETZT PASSIERT.
Offener Brief an die Presse über eine aussergewöhnliche SachlageZu einem erneut geplanten Sicherungsentzug meines Führerausweises möchte ich Ihnen hier einen Einblick in meine Stellungnahme an die MFK Solothurn geben.
Was – Wann – Wie
Am 04.02.08 fahre ich auf meinem Arbeitsweg von Nunningen SO nach Stein AG aufgrund einer Unaufmerksamkeit in ein Kandelaber. Der Unfall passiert unmittelbar vor der Porte zum Firmeneingang, wo ein Lastwagen gewartet hat, dem ich zu viel Aufmerksamkeit schenkte und in der Folge zu früh abgebogen bin. Ich musste bei Regenwetter gleichzeitig die Gegenfahrbahn, eine einmündende Seitenstrasse mit Postautoverkehr sowie den Lastwagen vor der Porte im Auge behalten! Es gab nur Blechschaden, niemand wurde verletzt. An Ort und Stelle werde ich von der Polizei auf Alkohol, Drogen und Medikamente getestet, allesamt mit negativem Befund!
Die Polizei erstellt ein Unfallprotokoll, bei dem irrtümlicherweise der Zustand nach dem Unfall als der Zustand vor dem Unfall erfasst wird, weil ich im gleichen Gespräch auch erwähnt habe, dass ich mich schon vor Antritt der Fahrt ein bisschen unwohl gefühlt habe und dass mir kurz schwarz wurde vor den Augen (eben der Zustand unmittelbar nach dem Aufschlag auf den Kandelaber). Bis zu diesem Unfall bin ich 23 Jahre lang unfallfrei gefahren!
Zusammengefasst geht es hier um einen Unfall ausschliesslich mit Blechschaden, verursacht allein von einer Unaufmerksamkeit an einem kritischen Strassenpunkt, von einer Person mit einem einwandfreien Leumund, die noch am Unfallort auf Alkohol, Drogen und Medikamente negativ getestet wurde! Und trotzdem wurde in der Folge von der MFK Solothurn eine Haarprobe verlangt!
Und von diesem Zeitpunkt an bis zum heutigen Tage, begann für mich ein Spiessrutenlauf ohnegleichen! Verursacher: Die Motorfahrzeugkontrolle Solothurn als rechtlich ausführende und umsetzende Instanz sowie die die Verkehrsmedizin Zürich (Rechtsmedizin) in der Gutachterfunktion der Haarproben.
Fehler1: Blackout
Fehler2: Depressionen
Fehler3: Epilepsie
„Blackout“, Depressionen und Epilepsie wurden bis zur Widerlegung der Fachkräfte, in den Befunden der Verkehrsmedizin Zürich mit einbezogen und in den Beurteilungen der MFK Solothurn als real hingenommen!
Fehler4: Massiver Alkoholüberkonsum und nicht eingehaltene Alkoholabstinenz
Trotzdem akzeptieren die Verkehrsmedizin Zürich und in der Folge auch die Motorfahrzeugkontrolle Solothurn meine negativen Proben nicht und berufen sich auf die beiden eigenen positiven Proben. Die Resultate werden einfach so lange gebogen und gestutzt, bis sie am Ende ins amtliche Konzept passen.
Auch sämtliche Urinproben und Blutwerte zu allen Zeitpunkten seit dem Unfall 08 sind bezüglich Alkoholwerte negativ ausgefallen, was von Zürich wie Solothurn nicht einmal im Ansatz als ein Indiz für meine Unschuld interpretiert wurde.
Was wäre, wenn alle Probanden denen aufgrund einer Haarproben-Analyse Alkohol bescheinigt wird, drei zusätzliche Haarproben für denselben Zeitraum sowohl in Zürich als auch in einem anderen anerkannten Institut prüfen lassen würden? Ist es absolut sicher, dass bei allen Probanden alle drei Resultate übereinstimmen würden? Und wenn nicht, wie würde sich das auf die allgemeine Rechtslage auswirken?
Dass ich das Problem nicht erklären kann, wie Alkoholgehalt in meinen Haaren gemessen werden kann, ohne dass ich Alkohol zu mir nehme resp. trinke, macht mich erst mal zur Lügnerin; aber: Ich nehme keinen Alkohol zu mir! Die Rechtsmedizin Zürich hätte das labortechnische Knowhow um herauszufinden, wie dieses mein Problem entstehen kann, und ich habe auch schon auf meine einzige Erklärung dafür hingewiesen, dass ich lange Zeit ein stark alkoholhaltiges Haarwasser benutzte, bei welchem ich entgegen der Bedienungsanleitung die Haare nach der Anwendung nicht wieder gespült habe. Was auch immer es ist, es muss medizinisch erklärbar sein! Der medizinische Ehrgeiz, eine solche Problematik aufzulösen, verblasst offensichtlich neben den kommerziellen und juristischen Elementen einer Haaranalyse.
Dass ich auf den Führerschein angewiesen bin (wohne auf dem Land und habe 4 Kinder), dass ich von meinem Arbeitgeber - nebst einem tadellosen Führungszeugnis, bezüglich der Schichtarbeit die Notwenigkeit für meinen Führerausweis vorlegen könnte sowie eine Unbedenklichkeits-bescheinigung bez. nicht vorhandener Alkoholproblematik am Arbeitsplatz vorweisen könnte, wird nicht berücksichtigt, genau so wenig wie die Tatsache, dass ich den Verantwortlichen der MFK Solothurn und der Verkehrsmedizin Zürich nun seit dem Unfall im Februar 08 sage, dass ich nie übermässig Alkohol getrunken habe und seit dem Unfall gar keinen Alkohol trinke.
Selbst wenn ich trinken würde (was ich nicht tue!), so steht ausser Frage,
Ich werde permanent für etwas bestraft, das ich nicht getan habe!
Selbstverständlich hat der gesetzliche Verfahrensweg seine Richtigkeit. Tatsächlich aber kann es (wie in meinem Fall) passieren, dass die Rechtsprechung allein dem Gutachten folgt, ohne alle wesentlichen Parameter zu kennen oder zu berücksichtigen. Zurück bleibt ein Justizirrtum, der erst als solcher erkannt und anerkannt wird, wenn die entsprechenden Beweise vorliegen.
Der Punkt ist: Warum sollte ich mich schuldig bekennen, wenn ich unschuldig bin?
| Von FLB @ 19:20 | [ Default ] |
Es gibt etwa 8 Milliarden Menschen auf Erden.
Und ein paar Götter.
Und etwa eine Trilliarde Tiere (1 mit 18 Nullen).
| Von FLB @ 21:20 | [ Default ] |
Ab und an verirrt sich gesunder Menschenverstand in die Schweizer Amtsstuben.
Das kriegen wir auch noch in den Griff.
| Von FLB @ 15:38 | [ Default ] |
Die Religionen sind nur einen einzigen Schritt von sich selber entfernt.
Wie alles, was sich selber nur im Spiegel betrachtet.
Und erkennt.
| Von FLB @ 18:22 | [ Default ] |
danke fürs lesen
danke fürs denken
danke für die funken
wer bräuchte da noch flammen
wenn eure herzen brennen
denn
jedes brennende herz ist ein lichtschalter auf erden.
| Von FLB @ 20:23 | [ Default ] |
| Von FLB @ 21:39 | [ Default ] |
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